AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ELiNTER AG - Komponenten / Produkte

Gültig ab 01.01.2018

 

Firma Anschrift

Elinter AG
Hinterbergstrasse 9
CH-6330 Cham
Schweiz

 

Kommunikation

Tel +41 41 748 32 20
+41 41 748 32 10
Fax
E-Mail elinter@elinter.ch
CHE-105.549.995
MWST-Nr. 


D.U.N.S

481159932


Zertifizierungen

ISO 9001:2015, Reg-No. 0804032, gültig 29.01.2027

 

Bankverbindung

Luzerner Kantonalbank
Hauptsitz Luzern 1

SWIFT: LUKBCH2260A

Konto-Nr.
CHF: 01-00-547577-01
USD: 01-00-550674-10
EUR: 01-00-550675-08

IBAN
CHF: CH58 007780100 54757701
USD: CH91 007780100 55067410
EUR: CH64 007780100 55067508
Clearingnummer 778

 

2. Geltungsbereich der AGB

Sofern nicht anders erwähnt, gelten diese Bestimmungen für unseren Online-Auftritt als auch für alle schriftlichen Dokumente der ELiNTER AG.

Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind im folgenden PDF-Dokument beschrieben und sind ein fixer Bestandteil jeder Offerte, Auftragsbestätigung, Lieferung und jeder Rechnung der ELiNTER AG. Die AGB sind auf der Homepage jederzeit verfügbar.

Bei Abschluss eines Vertrages, bestätigt hiermit der Besteller unsere Vorgaben, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

2.1 Lieferungen innerhalb der Schweiz

Für alle Details, welche nicht in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beschrieben sind, gilt das schweizerische Obligationenrecht (OR).

2.2 Lieferungen außerhalb der Schweiz

Für Lieferungen außerhalb der Schweiz gelten die gleichen Bestimmungen und gesetzlichen Grundlagen wie innerhalb der Schweiz.

2.3 Unlautere Beauftragung

Bei einer unlauteren Beauftragung erfolgt ein sofortiger Herstellungs- oder Dienstleistungs-Stopp und Kündigung des Vertrages. Dieses Vorgehen gilt generell, wenn es sich um bös- oder mutwillige Täuschung über den Einsatz, Verwendung und Lieferung des Endproduktes oder des Dienstleistungsauftrages handelt und/oder die finalen Produkte für strafrechtliche Anwendungen missbraucht werden. In solchen Fällen lehnt die Elinter AG ausdrücklich die Haftung jeder Art ab.

2.4 Meldepflicht

Die schriftliche Meldepflicht durch den Besteller an die Elinter AG für den Einsatz der Vertragsprodukte in kritischen Endprodukten, Anwendungen oder Märkten (Länder) ist Vorschrift.

Ebenfalls gilt die Meldepflicht bei öffentlichen Institutionen durch den Besteller, sollte es die Umsetzung durch Elinter AG im entsprechenden Anwendungsbereich (geografisch oder technisch) erfordern.

2.5 Geheimhaltungspflicht

Nur die in den Verträgen festgehaltenen und schriftlichen Vereinbarungen sind gültig. Anpassungen oder Erweiterung des Umfanges sind zu einem späteren Zeitpunkt ungültig.

3. Preis-, Versand-, Verkaufs- & Lieferbedingungen

Ist nichts anderes vermerkt, gelten grundsätzlich diese in diesem Dokument festgehaltenen allgemeinen Verkaufs- & Lieferbedingungen, Stand per 01.01.2018.

3.1 Gültigkeit

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- & Lieferbedingungen sind auf sämtliche Verträge und Vertragsverhältnisse zwischen ELINTER AG und dem Besteller oder Lieferanten anwendbar.
Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des Bestellers, die mit diesen Allgemeinen Verkaufs- & Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sich die ELINTER AG schriftlich damit einverstanden erklärt.
Durch die Unterzeichnung von Kaufverträgen oder Bestellungen auf Basis unserer Offerte, welche auf die Allgemeinen Verkaufs- & Lieferbedingungen verweist, bringt der Besteller zum Ausdruck, dass er die Allgemeinen Verkaufs- & Lieferbedingungen zur Kenntnis genommen und als verbindlich anerkannt hat.

3.2 Offerten

Offerten jeder Art, die keine Annahmefrist (Angebot Gültigkeit) oder eine verflossene Frist enthalten, sind unverbindlich.

3.3 Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn die ELINTER AG nach Eingang der Bestellung die Annahme schriftlich bestätigt hat. Zugestellte Einkaufsbedingungen des Bestellers sind ohne die schriftliche Bestätigung der Elinter AG grundsätzlich ungültig.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch ELINTER AG.
Das Zustandekommen des Vertrages kann zudem von einer finanziellen Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

3.3.1 Verträge mit Privatpersonen

Grundsätzlich erfolgen keine Verkäufe an Privatpersonen oder bei spezieller Absprache nur auf Vorkasse.

3.3.2 Verträge über technische Dienstleistungen, gemäss Errungenschaft der Elinter AG

Unterliegen OR 363 der Herstellung eines Werkes / Werkvertrag. Ohne schriftliche Klausel im Vertrag, gewährt der Auftraggeber/Besteller automatisch der Elinter AG oder Elinter Vertriebs GmbH das Recht, ihr geistiges Eigentum und Know-How in Form von Zeichnungen, Plänen, Skizzen und technischen Vorschlägen in der Entwicklung oder im Design zu schützen, und nimmt dies gemäß den offengelegten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Elinter AG stillschweigend zur Kenntnis.
Wird das Design oder die technische Lösung an dritte Marktpartner zur kommerziellen Verwertung weitergereicht, behält sich die Elinter AG das Recht vor, 5 % des erzielten Umsatzes mit dem Produkt oder der damit erbrachten Dienstleistung pro rata temporis einzufordern.

3.3.3 Verträge über Komponenten-Herstellung, gemäss Vorgaben des Bestellers

Sind generell vereinbarte einfache Aufträge (OR 394).

3.3.4 Verträge über Herstellung von Baugruppen oder Geräte, gemäss Vorgaben des Bestellers

Sind generell vereinbarte einfache Aufträge (OR 394).

3.4 Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich netto ab Domizil der ELINTER AG, exklusiv MWST, unverpackt, und wenn nicht anders angegeben in Schweizer Franken.

3.4.1 Unvermeidbare Preisanpassungen durch Elinter AG

Die ELINTER AG behält sich ausdrücklich vor, die vertraglich vereinbarten Preise in folgenden Fällen anzupassen, oder nachgängig als Angebot nachzureichen:

  • a) falls sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Lohnsätze, Werkzeuge, Initialkosten oder Nebenkosten zur Dienstleistung nachweislich ändern,

  • b) bei Mehraufwände, welche durch den Kunden interaktiv gewünscht werden, wie Zwischenberichte, technische Anpassungen, Materialangaben, Anpassung der Spezifikation, Verwendung oder der Herstellungstechnologie,

  • c) Besprechungen vor Ort sind im Angebot enthalten. Sollte dennoch der Besteller ein Besuch einfordern, werden Wegpauschale und weitere Spesen fällig. Der Standard ist ein Web-Meeting zur Besprechung.

3.4.2 Vertragsrücktritt durch Preisanpassungen

Bei Preisanpassungen kann nur von der Bestellung zurückgetreten werden, wenn alle der folgenden Punkte erfüllt werden:

  • a) Die ausgeführte Dienstleistung muss einvernehmlich gestoppt werden können (schriftliche Zusage Elinter AG),

  • b) der ELINTER AG sind alle Kosten der Dienstleistungen und der Nebenkosten pro rata temporis zu bezahlen,

  • c) der Rücktritt gilt erst bei vollständiger Bezahlung der Rechnung.

3.4.3 Nebenkosten

Sämtliche Nebenkosten wie Software Tools, Zeichnungserstellung, Herstellungsbeschreibung, Hilfsmittel, Messinstrumente, Laborarbeiten usw. sind durch den Besteller zu tragen. Auch bei unvorhergesehenen Aufgaben ist die Elinter AG schadlos zu halten.

3.5 Zahlungsfrist

Jede Rechnung muss innerhalb der auf der Rechnung erwähnten Zahlungsfrist bezahlt werden. Ist nichts anderes vereinbart, sind dies 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, netto ohne jeden Abzug. Zahlungen sind auf Elinter AG Bankkonten einzuzahlen.

3.5.1 Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto der Elinter AG eingegangen ist und zur freien Verfügung steht.

3.5.2 Werkzeug- und Initialkosten

Werkzeugkosten oder Initialkosten (falls vorhanden) sind grundsätzlich fällig bei Bestellung. Werden
somit bei Bestellungseingang umgehend in Rechnung gestellt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.

3.5.2.1 Werkzeuge Standort / Benutzung / Verfügbarkeit

Wenn nicht schriftlich vereinbart, verbleiben die Werkzeuge, Lehren oder weitere Herstellungsmittel grundsätzlich "Werk verbleibend in der Elinter Gruppe".
Inkludiert sind Wartungs- und Lagerkosten während der Produktionszeit.
Werkzeuge werden bei Nichtbenutzung maximal 3 Jahre gewartet und gelagert.
Zur nachgehenden Benutzung oder Instandstellung des Werkzeuges trägt der Besteller die entstehenden Kosten.
Unbenutzte Werkzeuge werden automatisch nach 3 Jahren kostenlos für den Besteller vor Ort entsorgt.

3.5.2.2 Werkzeuge Lebensdauer

Bei Angaben der Lebensdauer eines Produktionsmittels wird die Bruttobenutzung (Standzeit in Zyklen) angegeben.
Diese Ausbringungsgarantie inkludiert bei jedem Produktionslos einen Initialverbrauch von gegen:

  • 1'000 Zyklen (Metallguss),

  • 500 Zyklen (Kunststoff Spritzguss).

Defekte oder Anpassungen gehen zulasten des Bestellers.

3.5.3 Muster / Prototypen Lieferungen

Muster und Prototypen können nicht allen Vorgaben der Serienproduktion entsprechen.
Grundsätzlich zur Mängelrüge befreit sind Werkzeug-Erstmuster, Muster von Produkten und Baugruppen, die für die Serienfertigung oder Oberflächenbehandlung erforderlich sind.

3.5.4 Auslieferungsschwierigkeiten

Wird die Lieferung der bestellten Produkte, Baugruppen oder Werkzeuge durch externe Faktoren verzögert (z.B. Pandemie, Krankheiten, Krieg, Politik, Unfall, Diebstahl, Zertifikate oder unvorhersehbare Vorfälle), ist die Elinter AG berechtigt, die geleistete Arbeit pro rata temporis zu verrechnen.
Lieferverzögerungen auf Basis solcher Faktoren werden durch den Besteller akzeptiert, ohne dass die Elinter AG belangt werden kann.

3.5.5 Mahnungen

Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine Zahlungserinnerung mit einer Frist von 10 Tagen.
Nach Ablauf dieser Frist wird eine "letzte Mahnung" mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– erhoben.
Verstreicht auch diese Frist, wird automatisch die Betreibung eröffnet.
Verzugszinsen betragen 10 % ab Fälligkeit.

3.5.6 Lieferstopp

Wird die Zahlungspflicht nicht erfüllt, behält sich die ELiNTER AG das Recht vor, ausstehende Lieferungen zu stoppen.

3.6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises Eigentum der ELiNTER AG.
Die Elinter AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

3.6.1 Sorgfaltspflicht

Der Besteller ist verpflichtet, auf die noch unbezahlte Dienstleistung/Produkte Sorge zu tragen und zum Schutz des Eigentums beizutragen.

3.7 Lieferfrist

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Lieferfristen als Richtzeiten.

3.7.1 Lieferfrist Verlängerungen

Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

  • a) Wenn notwendige Angaben nicht rechtzeitig vorliegen oder nachträglich geändert werden,

  • b) bei hindernden Umständen bei Elinter, Besteller oder Dritten,

  • c) bei Zahlungsverzug oder anderen Vertragspflichtverletzungen des Bestellers,

  • d) Verzögerte Lieferung gibt keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt,

  • e) Konventionalstrafen für Lieferverzögerungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.

3.8 Transport

Transport von Mustern oder Prototypen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Standardmäßig gilt INCOTERM EXW (Übergabe ab Rampe Elinter AG).

3.8.1 Transport-Versicherung / -Schäden

Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Bestellers.
Schäden sind unverzüglich dem Frachtführer und der Elinter AG zu melden.

3.8.2 Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Domizil Elinter AG an den Besteller über, auch bei CIF/FOB-Lieferungen.

3.8.3 Transportverzögerungen

Bei Versandverzögerungen aus Gründen, die Elinter nicht zu verantworten hat, erfolgt Lagerung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

3.9 Produktehaftung

Alle gelieferten Produkte liegen in der Verantwortung des Bestellers bezüglich ihres sinnvollen und gesetzlich erlaubten Einsatzes.
Die Elinter AG lehnt jegliche Haftung bei nicht vereinbarungskonformem Einsatz ab.

3.10 Herstellungsvorgaben

In der Elinter Herstellung gelten einfache industrielle Standards.
Spezielle Vorschriften müssen ausdrücklich schriftlich angeboten und bestätigt werden.

3.10.1 Gewährleistung und Mängel

Der Besteller hat die Lieferung innerhalb 5 Arbeitstagen zu prüfen.
Mängel sind sofort schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins zu melden, sonst gilt die Lieferung als genehmigt.

3.10.2 Behebung von Mängeln

Nach fristgerechter Mängelanzeige erfolgt Prüfung und ggf. Reparatur, Ersatz oder Preisabschlag durch Elinter AG.
Eine RMA-Nummer ist erforderlich für Rücksendungen.

3.10.3 Schadenersatz

Weitere Schadenersatzansprüche sind ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.

3.11 Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr gelieferter Ware unterliegt schweizerischen und ausländischen Kontrollbestimmungen.
Erforderliche Genehmigungen sind vom Besteller einzuholen.

3.12 Rechtliche Vorgaben

3.12.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist das Geschäftsdomizil der ELINTER AG.

3.12.2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

3.12.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Bezirksamt des ELINTER-Sitzes.

5. Datenschutz im Internet

Persönliche oder geschäftliche Daten werden freiwillig erhoben.
Die Nutzung der Dienste ist auch anonym oder unter Pseudonym möglich.

6. Inhalt des Internetangebots

Keine Gewähr für Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen.
Haftung nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden.

7. Verweise und Links

Für Inhalte externer Links wird keine Haftung übernommen.
Verlinkte Seiten lagen bei Linksetzung im Rahmen des Rechts.

8. Urheberrecht und Patentverletzung

8.1 Urheberrecht

Alle Rechte an eigenen Publikationen (Texte, Grafiken etc.) verbleiben beim Autor.
Verwendung in anderen Publikationen nur mit ausdrücklicher Genehmigung.

8.2 Patente und Designschutz

Meldung von Verstößen gegen Urheber- oder Patentrecht wird erwartet.
Haftung für unwissentliche Verstöße wird abgelehnt.

9. Haftungsausschluss

Dieser Haftungsausschluss ist Teil des Internetangebots.
Teilweise Ungültigkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gültigkeit des restlichen Inhalts.

10. E-Mail – Newsletter

Newsletter werden auf freiwilliger Basis bezogen.
Abmeldemöglichkeit ist jederzeit vorhanden.

10.1 Haftungsausschluss

Haftung für Schäden durch Internetkriminalität (z.B. Phishing) wird grundsätzlich abgelehnt.

 

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